die Strassenmitte dem gewachsenen Terrain entspreche. Wie der Flugaufnahme aus dem Jahr 194613 (Quelle: map.geo.admin.ch) entnommen werden könne, sei das Gebiet, welches auch das heutige Grundstück Nr. J.________ umfasse, landwirtschaftlich genutzt worden. Diese Aufnahmen und die Lage des heutigen Grundstücks in dieser damals homogenen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheit würden den Schluss zulassen, dass das ursprüngliche Gelände einen gleichmässigen Verlauf gehabt und keine markanten Böschungen aufgewiesen habe. Demzufolge sei für die Berechnung des gewachsenen Terrains das Gelände zwischen dem aufgenommenen Bereich im Osten und der aufgenommenen Achse der Strasse O._____