Ansonsten hätten diese Aufnahmen nichts mit dem ursprünglichen gewachsenen Terrain zu tun. Im Januar 2018 habe sein Büro im Auftrag der Gemeinde das gewachsene Terrain rekonstruiert. Dazu hätten zum einen die Messungen vom Oktober 2017 im östlichen Bereich der Parzelle Nr. J.________ gedient; zum anderen sei im Westen der Parzelle Nr. J.________ die Achse der Strasse O.________ tachymetrisch aufgenommen worden. Es sei davon auszugehen, dass beim Bau der Strasse das Terrain kaum erheblich abgegraben oder aufgeschüttet worden sei und dass 12 Vorakten Regierungsstatthalteramt bbew 158/2017 Ordner 2, pag. 66-67