Die amtliche Grundbuchvermessung sei bis heute immer 2-dimensional ohne Höhe gewesen. Die Berechnung des gewachsenen Terrains basiere immer auf der Vermessung der noch erkennbaren Geländemorphologie und der Rekonstruktion aus ergänzenden Unterlagen wie neuen und alten Luftbildern, Höhen aus vorangegangenen Bauprojekten, Höhen-Laserscanning oder Höhenlinien von der Landestopographie oder des kantonalen Vermessungsamts. Insbesondere die beiden letztgenannten würden aber keine derart kleinräumigen Gebiete verwalten. Deren Höhenlinien seien immer stark generalisiert (Zielmassstab 1:25'000) und würden für die geforderte Genauigkeit eine viel zu grosse Äquidistanz besitzen.