c) In einer Stellungnahme vom 25. November 2019 an das Regierungsstatthalteramt hielt der Geometer zudem fest, dass er als langjähriger Nachführungsgeometer der Gemeinde Bellmund sämtliche ihm bekannten, zur Verfügung stehenden und relevanten Unterlagen für die Rekonstruktion des gewachsenen Terrains berücksichtigt habe. Ein anderes Resultat könne er nicht erzielen, wenn nicht anderswo neue relevante Unterlagen auftauchen würden. Die amtliche Grundbuchvermessung sei bis heute immer 2-dimensional ohne Höhe gewesen.