Als die R.________ AG von der Vorinstanz beauftragt wurde, das am 31. Januar 2018 rekonstruierte gewachsene Terrain anhand des Baudossiers der angrenzenden Parzelle Nr. K.________ sowie des Überbauungsplans zur Überbauungsordnung ZPP 4 zu überprüfen, hat sie zwei Pläne mit Datum vom 17. Juni 2019 eingereicht. Auf dem ersten Plan hat der Geometer das gewachsene Terrain einzig auf Basis der Höhenlinien im Überbauungsplan der ZPP 4 rekonstruiert und dafür folgende Annahmen getroffen: "Grundlage für die Rekonstruktion sind die Höhenlinien der Überbauungsordnung ZPP 4 aus dem Jahre 2004. Die Höhenlinien der Überbauungsordnung ZPP 4 entsprechen in Nord-Süd-Richtung bis zur Mitte der