"Das Gebiet wurde vor dem Bau der Gebäude als Landwirtschaftsland genutzt. Somit ist von einem gleichmässigen Geländeverlauf ohne markante 'Stufen' auszugehen (siehe auch Beilage Flugaufnahme 1946). Beim Bau der Strasse (O.________) wurde das Gelände nicht signifikant angehoben oder abgetragen. Somit entspricht die Strassenmitte dem gewachsenen Terrain. Auf der Ostseite des Gebäudes entspricht das aktuelle bestehende Gelände dem gewachsenen Terrain, da der Verlauf des Geländes gleichmässig bis auf die Nachbargrundstücke (Parz. H.________ + B.________) ansteigt."