Weil das Haus auf der ursprünglichen Parzelle bereits bewilligt gewesen sei, habe man davon abgesehen, ein neues Baugesuch zu stellen.10 Da keine Pläne vorlagen, welchen der Terrainverlauf auf dem ehemals unbebauten Baugrundstück entnommen werden kann, beauftragte die Gemeinde den Nachführungsgeometer mit der Rekonstruktion des massgebenden Terrains.