Das Regierungsstatthalteramt stellte aber fest, dass diese Pläne keinen Aufschluss über das gewachsene Terrain geben. Die Beschwerdegegnerin reichte zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit am 22. Juli 2019 eine Projektänderung ein, mit welcher die Ein- und Ausfahrt zur Einstellhalle leicht nach Norden verschoben wurde. Die Gemeinde wurde erneut dazu aufgefordert, das Baudossier der bereits bestehenden Baute auf der Parzelle Nr. J.________ zu suchen, konnte aber nach wie vor keines finden. Anschliessend wurde auf Antrag der Beschwerdeführenden eine Stellungnahme des Nachführungsgeometers zum gewachsenen Terrain der Parzelle Nr. J.________ vom 25. November 2019 eingeholt.