und hielt fest, das rekonstruierte Terrain gemäss Plan vom 31. Januar 2018 sei näher am ursprünglichen Terrain als die Rekonstruktion anhand des Überbauungsplans. Nachdem die Gemeinde noch einmal aufgefordert wurde, das Baudossier der bestehenden Baute auf der Parzelle Nr. J.________ einzureichen, gab diese ein Baudossier für den Anbau/Ausbau des Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. J.________ zu den Akten. Das Regierungsstatthalteramt stellte aber fest, dass diese Pläne keinen Aufschluss über das gewachsene Terrain geben.