Regierungsstatthalteramt fest, dass es sich bei keinem der Baudossiers um jenes des bestehenden Einfamilienhauses auf der heutigen Bauparzelle Nr. J.________ handelt. Eine telefonische Rücksprache des Regierungsstatthalteramts mit der Gemeinde ergab, dass keine weiteren Baudossiers für diese Parzelle vorhanden seien. Der Nachführungsgeometer (R.________ AG) wurde beauftragt, das durch ihn am 31. Januar 2018 rekonstruierte gewachsene Terrain anhand des Baudossiers für die angrenzende Parzelle Nr. K.________ sowie des Überbauungsplans zur Überbauungsordnung ZPP 4 zu überprüfen. Der Geometer erstellte daraufhin zwei Pläne mitsamt Planerläuterungen und Bemerkungen mit Datum vom 17. Juni 2019