November 2004 (Überbauungsordnung ZPP 4)2 geeignet, Zweifel am rekonstruierten gleichmässigen Geländeverlauf zu wecken, da die darin eingezeichneten Höhenlinien auf einen flacheren Verlauf des natürlich gewachsenen Terrains im kritischen Bereich hindeuten würden. Für die Rekonstruktion des natürlich gewachsenen Geländeverlaufs seien daher zumindest die bewilligten Pläne des bestehenden Gebäudes und allenfalls weitere Unterlagen, wie beispielsweise die bewilligten Pläne der angrenzenden Liegenschaften und der Erschliessungsstrasse O.________ miteinzubeziehen. Weiter sei zu prüfen, ob die Hangneigung des massegebenden Terrains innerhalb des Grundrisses in der Falllinie und nicht entlang den