3. Am 1. April 2019 hob die BVE den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 28. November 2018 in Gutheissung der Beschwerde auf und wies die Sache zurück an die Vorinstanz zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. Aus den Erwägungen geht insbesondere hervor, dass die Strassenanschlussbewilligung mit Blick auf die Verkehrssicherheit zu prüfen sei und weitere Abklärungen in Bezug auf das massgebliche Terrain notwendig seien. So seien bisher unter anderem die Baubewilligungsakten und die Projektpläne des bestehenden Gebäudes nicht miteinbezogen worden. Zudem sei die von den Beschwerdeführenden eingereichte Kopie des Überbauungsplans "X.________" vom 18.