2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), heute Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Sie beantragten die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 28. November 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machten insbesondere geltend, bei korrekter Rekonstruktion des natürlich gewachsenen Terrains ergebe sich eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe, die Ausfahrt von der geplanten Einstellhalle auf die öffentliche Strasse sei nicht verkehrssicher und das Bauvorhaben führe zu einer unzulässigen Beschattung des Wohnhauses der Beschwerdeführenden.