Sie liess das gewachsene Terrain durch den Nachführungsgeometer (R.________ AG) rekonstruieren, der dieses daraufhin in einem Plan mit Datum vom 31. Januar 2018 festhielt. Mit Eingabe vom 23. April 2018 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, die das rekonstruierte Terrain berücksichtigte. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest und mit Gesamtentscheid vom 28. November 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung.