Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Sie sind Eigentümer der Parzelle Bellmund Grundbuchblatt Nr. K.________. Sie machten unter anderem geltend, bei der Errichtung der bestehenden Baute sei das Gelände aufgeschüttet worden. Diese Aufschüttung könne nicht das massgebliche Terrain bilden. Auch die Gemeinde wies in ihrem Amtsbericht darauf hin, dass die Angaben zum natürlich gewachsenen Terrain in den Baugesuchsunterlagen nicht korrekt seien. Sie liess das gewachsene Terrain durch den Nachführungsgeometer (R.________ AG) rekonstruieren, der dieses daraufhin in einem Plan mit Datum vom 31. Januar 2018 festhielt.