b) Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 6. April 2020 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde vom 8. Mai 2020 abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Je ein Plansatz der Projektänderung vom 24. August 2020 mit Stempel Rechtsamt BVD vom 25. August 2020 geht an den Beschwerdegegner und die Gemeinde Saanen. 4. a) Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 2'625.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.