a) Damit ist im Ergebnis die Beschwerde vom 8. Januar 2019 gegen die Verfügung der Gemeinde vom 30. November 2018 abzuweisen. Was die Beschwerde vom 8. Mai 2020 gegen den Gesamtentscheid der Gemeinde vom 6. April 2020 betrifft, so ergibt sich Folgendes: Die vom Beschwerdegegner mit Eingabe vom 24. August 2020 eingereichte Projektänderung 4 (Pläne vom 21. August 2020, mit Stempel Rechtsamt BVD vom 25. August 2020) wird bewilligt. In Bezug auf die mit dieser Projektänderung berücksichtigen Einwände der Beschwerdeführerin ist deren Beschwerde vom 8. Mai 2020 gegenstandslos geworden. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.