c) Wie die Gemeinde richtig festhält, ist im Schnittplan H-H wie auch im Grundrissplan des Zwischengeschosses der Projektänderung 1 in diesem Bereich eine dünne Abtrennung ohne Isolation ersichtlich, weshalb diese Glasabtrennung bereits als rechtskräftig bewilligt gilt und vorliegend nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Auf diese Rüge kann daher nicht mehr eingetreten werden. 12. Ergebnis, Beweismittel und Kosten 19/23 BVD 110/2020/71