Auf der Westseite überragt der äusserste Punkt des Zwischengeschosses (erstes Untergeschoss) das massgebende Terrain in den Plänen der Projektänderung 1 knapp, weshalb sich die projizierte Fassadenlinie ausserhalb der Terrasse West befindet. Auch die Terrasse auf der Nordseite liegt 22 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3). 18/23 BVD 110/2020/71