a) Die von der Vorinstanz bewilligte Projektänderung 3 sowie die massgebende Projektänderung 4 sehen bei der nordwestlichen Böschung angrenzend an die I.________strasse zwei Lüftungskamine vor. Der näher bei der Einstellhalleneinfahrt gelegene Kamin "AUL" (Aussenluft) weist einen Durchmesser von ca. 70 cm auf, und ragt rund 1.5 m über die südliche Stützmauer der Garageneinfahrt hinaus (vgl. Plan Nordfassade). Der Lüftungsschacht "FOL" (Fortluft) liegt südwestlich davon und etwas näher bei der Parzellengrenze; er ist rechteckig mit Massen von ca. 1.0 m x 0.7 m und ragt gemäss der Darstellung im Plan Westfassade nicht aus dem fertigen Terrain hinaus.