Fassadenplan Westseite (Beschwerde Rz. 112): Die Einzeichnung von zusätzlichen Höhenmassen in diesem Plan der Projektänderung 3 und 4 stellt keine Veränderung des Bauvorhabens dar und ist daher nicht zu beanstanden. Eine Visualisierung dieser Fassadenseite, wie sie auf dem Plan der Fassaden der Projektänderung 1 noch vorhanden war, ist nicht vorgeschrieben und musste daher bei den Plänen der Projektänderung 3 und 4 nicht zwingend enthalten sein.