D-D (Beschwerde Rz. 111): Zu Recht bringt die Beschwerdeführerin in der Beschwerde vor, dass der Anbau "Bad" und "Geräteraum" im Schnittplan der Projektänderung 3 im Vergleich zum entsprechenden Plan der Projektänderung 1 länger ist. Diese Änderung hat der Beschwerdegegner im Schnittplan sowie im Grundrissplan Erdgeschoss der Projektänderung 4 nun farblich markiert und damit zu Recht neu als Änderung ausgewiesen. Dieser Mangel wurde mit der Projektänderung 4 behoben. - Fassadenplan Westseite (Beschwerde Rz.