Beschwerdeführerin nicht als Referenz benötigt. Sie dient lediglich der Veranschaulichung. Die leicht abweichende Darstellung dieser Strasse bezüglich Höhe und Ausrichtung ist daher irrelevant. - Schnittplan H-H (Beschwerde Rz. 109): Der in diesem Plan der Projektänderungen 3 und 4 neu eingetragene, zweite Hohlraum unter dem Untergeschoss ist ein Technikkanal für unterirdische Leitungen, welcher gemäss den plausiblen Ausführungen des Beschwerdegegners gestützt auf Art. 6 Abs. 1 Bst. q BewD sowie die Praxis der Gemeinde bis zu einer Tiefe von 1.5 m als baubewilligungsfrei gilt.