Eine detaillierte Umschreibung der mit Projektänderung 3 ersuchten Änderungen war entsprechend nicht nötig. Mit der gewählten Umschreibung ("Grundriss- und Fassadenanpassungen, Einbau von 2 Oblichtern im UG1, Anpassungen an Gartenstützmauern und Einstellhalleneinfahrt") wurden die betroffenen Bereiche der Änderungen grob bezeichnet und Dritte konnten abschätzen, ob sie durch diese Projektänderung betroffen sein könnten. Vorschriftsgemäss enthielt die Baupublikation dieser Projektänderung zudem einen Hinweis auf die Auflage der Gesuchsakten. Dies ermöglichte den Einspracheberechtigten in genügendem Mass, ihre Interessen zu wahren.