Diese Mängel seien auch nicht durch die am 15. Juli 2019 nachgereichten Pläne korrigiert worden. Die Massangaben würden weiterhin fehlen und das gewachsene Terrain könne aufgrund der Pläne nicht rekonstruiert werden. Auch diese Pläne würden noch Änderungen gegenüber den ursprünglich bewilligten Plänen aufweisen, die nicht markiert seien. Bei der eingereichten Projektänderung würden sodann nicht alle rot markierten Bauteile Gegenstand der "Umschreibung" im Baugesuch bilden (etwa die Kamine). Die von der Vorinstanz behauptete Praxis, wonach es üblich sei, dass bei Projektänderungen eine relativ allgemeine Formulierung gewählt werde, sei ihr nicht bekannt und auch nicht gesetzeskonform.