Wie ein Vergleich der vom Beschwerdegegner eingereichten Pläne vom 1. April 2019 und 15. Juli 2019 zeigt, handelte es sich auch bei den Änderungen vom 15. Juli 2019 lediglich um untergeordnete Anpassungen der am 1. April 2019 eingereichten und publizierten Projektänderung. Durch diese Anpassungen wurden keine öffentlichen oder privaten Interessen zusätzlich betroffen, weshalb auf eine Anhörung Dritter und eine Publikation verzichtet werden konnte.