c) Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Plananpassungen vom 15. Juli 2019 seien verspätet, da sie nach Ablauf der Frist für ein nachträgliches Baugesuch eingereicht worden seien. Nach Ablauf dieser Frist könnten keine weiteren Projektänderungen eingereicht werden. Selbst wenn dies zulässig wäre, hätte zumindest eine neuerliche Publikation der am 15. Juli 2019 angepassten Pläne erfolgen müssen, die Zustellung der Pläne an sie genüge nicht. Die Rüge der verspäteten Plananpassung bringt die Beschwerdeführerin in den Schlussbemerkungen vom 12. Oktober 2020 auch im Zusammenhang mit den am 24. August 2020 eingereichten Planänderungen (Projektänderung 4) vor.