Die neuen Pläne der Projektänderung 4 ersetzen die dem Entscheid der Vorinstanz zugrundeliegenden Pläne der Projektänderung 3. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss den Plänen vom 21. August 2020 mit Stempel Rechtsamt BVD vom 25. August 2020. Ob das von der Vorinstanz beurteilte Projekt auf Grundlage der alten Pläne bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen.