b) Mit Eingabe vom 24. August 2020 reichte der Beschwerdegegner beim Rechtsamt angepasste Pläne ein, mit welchen er im Bereich des Anbaus Bad/Geräteraum sowie des Betonbehälters kleinere Änderungen neu farblich markierte und damit im Vergleich zu den Plänen der Projektänderung 1 neu ebenfalls als Projektanpassung deklarierte. Die Beschwerdeführerin erhielt im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Gelegenheit, zu dieser Projektänderung Stellung zu nehmen.