versehentlich nicht farblich gekennzeichnet worden seien: Verlängerung Vordach nordseitig, Anpassung Mauerverlauf und -neigung beim Schwimmbereich, Eintragung von Absturzsicherungen nordseitig, Mauerbreite unterirdische Mauer auf der Nordseite entlang der Strasse. Diese Anpassungen seien untergeordneter Natur. Die Gemeinde nahm einen Planaustausch vor und informierte die Beschwerdeführerin über diesen Austausch. Die Beschwerdeführerin erhielt Einsicht in diese aktuellsten Pläne.