a) Die Projektänderung 3, welche Grundlage des angefochtenen Entscheids bildete, wurde vom Beschwerdegegner am 1. April 2019 eingereicht und wie folgt umschrieben: "Grundriss- und Fassadenanpassungen, Einbau von 2 Oblichtern im UG1, Anpassungen an Gartenstützmauern und Einstellhalleneinfahrt". Diese Projektänderung 3 wurde publiziert. Nach erfolgter Einsprache der Beschwerdeführerin reichte der Beschwerdegegner bzw. das von ihm beauftragte Architekturbüro mit Eingabe vom 15. Juli 2019 angepasste Pläne ein.