Weiter hat die Vorinstanz für die Projektänderung 3 keine weiteren Amts- und Fachberichte eingeholt, wie sie mit Eingabe vom 21. Juli 2020 bestätigt. Die Standardformulierung in Ziffer 14.1 und 14.2 des angefochtenen Entscheids hätte gemäss Gemeinde gelöscht werden müssen, was jedoch vergessen ging. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt damit auch diesbezüglich nicht vor.