a) Die Beschwerdeführerin beantragt, es sei festzustellen, dass der Beschwerdegegner mit Bezug auf den in der Verfügung der Einwohnergemeinde Saanen vom 18. März 2019 erwähnten "Betonbehälter im Spabereich" innert Frist kein nachträgliches Baugesuch eingereicht hat. Sie beantragt sodann, es sei festzustellen, dass das Bauvorhaben des Beschwerdegegners mangels Profilierung insgesamt nicht rechtskräftig bewilligt ist und der Beschwerdegegner sei anzuweisen, alle Veränderungen zu profilieren/projektieren, welche die Erhöhung der bestehenden Gebäudeteile oder den Bau neuer Gebäudeteile zum Gegenstand haben.