Die Verfahrensbeteiligten erhielten daraufhin Gelegenheit, sich zur Projektänderung 4 zu äussern sowie Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 18. September 2020 Stellung. Innert erstreckter Frist ging sodann die Schlussbemerkungen und Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 12. Oktober 2020 ein. Darin hält die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen gemäss Beschwerde vom 8. Mai 2020 fest und ergänzte diese mit dem Antrag, das Gesuch um Projektänderung vom 24. August 2020 sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. 8. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen