7. Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 17. Juli 2020 zwei Detailpläne zum Neigungswinkel der Böschung ein. Die Gemeinde beantwortete mit Stellungnahme vom 21. Juli 2020 Fragen des Rechtsamts und reichte weitere Pläne ein. Nachdem sich das Rechtsamt mit Verfügung vom 3. August 2020 im Rahmen einer summarischen Prüfung zu einem Vergleich der Pläne der Projektänderung 1 mit den Plänen der Projektänderung 3 äusserte, reichte der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 24. August 2020 neben einer Stellungnahme angepasste Pläne vom 21. August 2020 (im Folgenden: Projektänderung 4) ein.