6. Mit Verfügung vom 13. Mai 2020 nahm das Rechtsamt das sistierte Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2019/2 gegen die Verfügung vom 30. November 2018 wieder auf und vereinigte es mit dem Beschwerdeverfahren BVD 110/2020/71 gegen den Gesamtentscheid vom 6. April 2020. Es führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 11. Juni 2020 beantragt der Beschwerdegegner, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde beantragt in der Stellungnahme vom 17. Juni 2020 die Abweisung der Beschwerde.