Gegen das nachträgliche Projektänderungsgesuch erhob die Beschwerdeführerin am 15. Mai 2019 Einsprache. Mit Stellungnahme vom 15. Juli 2019 reichte der Beschwerdegegner angepasste Projektänderungspläne ein, welche gemäss seinen Ausführungen neu die Verlängerung des Vordaches, die Anpassung des Mauerverlaufes im Schwimmbereich, die Eintragung von zwei Absturzsicherungen und eine Änderung der Mauerneigung umfassten. Mit Gesamtentscheid vom 6. April 2020 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung. 5. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. Mai 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: