4. Am 18. März 2019 erliess die Gemeinde eine Wiederherstellungsverfügung. Der Beschwerdegegner wurde aufgefordert, die folgenden Bauteile gemäss den Plänen der letzten bewilligten Projektänderung (Projektänderung 1) bis 12. Juli 2019 zurückzubauen respektive gemäss den Plänen auszuführen: Stützmauern entlang des Einfahrtsbereichs der Einstellhalle, Geländer über der Garage, Anbauten/Mauern an der Nord- und Südfassade, Fenster im Erdgeschoss auf der Höhe des Hallenbades, Fenster im Bereich des Balkons im Obergeschoss,