Gegen diese Verfügung vom 30. November 2018 erhob die Beschwerdeführerin am 8. Januar 2019 Beschwerde bei der BVE (RA Nr. 120/2019/2). Sie beantragte die Aufhebung von Ziffer 5 der Verfügung vom 30. November 2018. Zudem beantragte sie in formeller Hinsicht, das vorliegende Verfahren sei bis zum Abschluss des vorinstanzlichen Baupolizeiverfahrens oder bis zum Widerruf durch eine der Parteien zu sistieren. Nachdem sich die Verfahrensbeteiligten nicht gegen diesen Sistierungsantrag zur Wehr setzten, sistierte das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE/BVD leitet2, das Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2019/2.