die Korrektur der Stützmauern entsprechend den bewilligten Plänen erfolgen solle. Die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde hiess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), mit Entscheid vom 7. Januar 2019 gut (RA Nr. 120/2018/66). Dabei wies sie die Gemeinde an, das mit der Baueinstellungsverfügung eingeleitete Baupolizeiverfahren weiterzuführen.