Am 13. Juni 2018 reichte der Beschwerdegegner eine weitere Projektänderung "Geringfügige Anpassung an der Einfassung Aussenwhirlpool" ein (im Folgenden: Projektänderung 2). Gegen diese Projektänderung 2 erhob die Beschwerdeführerin am 8. August 2018 Einsprache. Mit Schreiben vom 21. September 2018 zog das vom Beschwerdegegner beauftragte Architekturbüro das Projektänderungsgesuch vom 13. Juni 2018 zurück. Mit Abschreibungsverfügung vom 17. Oktober 2018 schrieb die Gemeinde das diesbezügliche Verfahren ab.