1/23 BVD 110/2020/71 Untergeschosse, Giebeleinbau sowie diverse Fassaden- und Grundrissänderungen" (im Folgenden: Projektänderung 1). Weder gegen die Baubewilligung vom 20. September 2016 noch gegen die Bewilligung der Projektänderung 1 vom 9. Oktober 2017 reichte die Beschwerdeführerin Einsprache ein.