Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als deutlich unterdurchschnittlich zu werten, da die Rechtsvertretung erst gegen Ende des Beweisverfahrens beauftragt wurde und keine Beschwerde, sondern lediglich eine Stellungnahme zum Beweisverfahren eingereicht hat. Angesichts des Streitgegenstands und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 3500.00 als angemessen. Dazu kommen die Auslagen von CHF 145.40 und die Mehrwertsteuer von CHF 280.70, womit die Parteikosten auf CHF 3926.10 festgesetzt werden.