a) Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren erhoben werden (Art. 103 Abs. 1 VRPG). Die Pauschalgebühr wird festgesetzt auf CHF 2200.00 (Art. 103 Abs. 2 VRPG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 GebV76). Für das Gutachten vom 20. Juli 2021 wurden CHF 5492.70 (inkl. MWSt) in Rechnung gestellt (vgl. Rechnung vom 31. Juli 2021). Die Verfahrenskosten betragen somit CHF 7692.70.