Die gewählte Anordnung lehnt sich somit an die Gestaltungsbeispiele der kantonalen Richtlinien an. Dass die zwei Anlagefelder nicht direkt an Hauptkanten des Daches anstossen, schadet nicht, zumal die kantonalen Richtlinien unter den Beispielen für bewilligungsfreie Anlagen auch Beispiele von Anlagefeldern anführen, die nicht direkt an die Hauptkanten anstossen (vgl. Ziffer 2.2.2 der kantonalen Richtlinien). Im vorliegenden Fall fügen sich die Anlagefelder aufgrund ihrer Form (Rechtecke) und der Ausrichtung (Parallelität zur Trauf- und Firstkante) zu einem ruhigen Gesamtbild zusammen. Mit der Montage der Module im Hochformat übernehmen sie überdies die Form-