h) Vorliegend zeigen die Fotos, dass auf dem Ostdach weder L- noch U-förmige Anlagefelder verbaut worden sind. Die Anlagefelder sind vielmehr rechteckig und weisen die gleiche Dimensionen auf, so wie das die kantonalen Richtlinien für Solaranlagen auf Baudenkmälern empfiehlt. In der Horizontalen sind die Anlagefelder auf die parallelen Linien der Trauf- und Firstkante ausgerichtet, sodass diesbezüglich eine symmetrische und integrierende Wirkung entsteht. Die gewählte Anordnung lehnt sich somit an die Gestaltungsbeispiele der kantonalen Richtlinien an.