Unbehilflich ist der Einwand der Beschwerdeführenden, wonach der Beschwerdegegner seine Wohnung angeblich zeitweise und kurzfristig über airbnb vermiete. Aufgrund der Lage der Dachflächenfenster und der technischen Aufbauten (schmales Kaminrohr sowie kurzes schmales Lüftungsrohr) sind die Verschiebungsmöglichkeiten auf dem Ostdach aus technischer Sicht sehr beschränkt und nur mit grossem Aufwand möglich. Es ist nicht ersichtlich, wie mit geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Reflexionen erreicht werden könnte. Unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes hat der Beschwerdegegner dem Vorsorgeprinzip nach Art.