Durch das Verschieben der Module auf dem Dach würde sich die Immissionssituation somit verschlechtern und nicht verbessern. Ausser Betracht fällt ferner das Versetzen der Module auf die westseitige Dachfläche der Liegenschaft H.________weg 11. Diese Dachfläche ist bereits heute teilweise mit PV-Modulen belegt. Unbehilflich ist der Einwand der Beschwerdeführenden, wonach der Beschwerdegegner seine Wohnung angeblich zeitweise und kurzfristig über airbnb vermiete.