c) In der Stellungnahme vom 1. September 2021 bemerkte das AUE, es erachte zusätzliche technische oder bauliche Emissionsbegrenzungsmassnahmen nicht als notwendig. Weiter führte es aus, die verwendeten Solargläser seien mit hoher Lichtdurchlässigkeit bzw. mit hochtransparentem antireflexbeschichteten hitzevorgespanntem Solarglas konstruiert. Mittels dieser Struktur würden sich die direkten Reflexionen und damit auch die Intensität der Blendeinwirkungen reduzieren. Solche Solargläser könnten nach Art. 18a RPG60 als «nach dem Stand der Technik reflexionsarm» bezeichnet werden.