Damit wird deutlich, dass der Effekt der Bündelaufweitung durch den Einfluss des realen Wetters und der Horizontverschattung bezüglich Anzahl Blendereignisse bzw. der kumulierten Blenddauer pro Jahr unter dem Strich annähernd wettgemacht wird. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass in der Berechnung des Gutachtens die Wettereinflüsse, der Effekt der Bündelaufweitung, d.h. die Oberflächenbeschaffenheit der Solarmodule, und der Faktor der Horizontverschattung nicht berücksichtigt worden sind.